1. Name, Sitz
Unter dem Namen „Verein für ein lebendiges Lorrainequartier“ (VLL) besteht ein unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Bern (Gründungsdatum des Vereins: 27. November 1982).
2. Zweck
Der Verein setzt sich ein für die Wahrung und Förderung der Lebensqualität im Lorrainequartier. Er tut dies in Fragen der Mitwirkung und Integration der Quartierbevölkerung, der Planung, des Baus und der Gestaltung von Gebäuden, Strassen und Plätzen, des Schutzes von Umwelt, des Natur-, Heimat- und Denkmalschutzes. Er setzt sich insbesondere ein für die Erhaltung preisgünstigen Wohnraumes.
In diesem Sinne gehört die Wahrung und Umsetzung der Ziele lokaler, kantonaler sowie eidgenössischer Gesetzgebungen über Raumplanung, Bau- und Strassenbauwesen, Umwelt-, Natur-, Heimat- und Denkmalschutz zu seinen dauernden Hauptaufgaben.
Er setzt sich dafür ein, dass die politischen Absichtserklärungen betreffend Mitwirkung und Integration umgesetzt werden.